Allgemeine Geschäftsbedingungen (vom 01.01.2019)

GG Hundeschule Susanne Grüning

Sehr geehrte Damen und Herren, um die umfangreichen Texte zu vereinfachen, werden Tierhalter und Tierhalterin mit TH abgekürzt und in der männlichen Form zusammengefasst und die Hundetrainer mit folgenden Buchstaben: GG HuSchu abgekürzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der GG HuSchu und dem TH als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Die GG Huschu verfügt über ein vielfältiges Angebot an Leistungen für Menschen mit Hund und behält sich vor, nachfolgende AGB für eine vertragliche Bindung zu erklären. Rechtswirksam werden sie erst, wenn GG HuSchu die Dienstleistung bestätigt hat und die Voraussetzungen für eine angebotsgerechte Durchführung geboten sind (zB Mindestteilnehmer- Anzahl).

c)Die GG HuSchu behält sich aus berechtigten, nicht vorhersehbaren und durch Dritte verursachte Störungen im Betriebsablauf vor, Änderungen im Leistungskatalog zu erklären.

d)Diese AGB gelten für die Angebote/ Dienstleistungen der GG HuSchu – unabhängig davon, an welchem –zuvor vereinbartem- Ort die Dienstleistung erbracht wird.

§ 2 Allgemeiner Inhalt und Zweck des Vertrages sowie Besonderheiten bzgl. Hunde- Verhaltensberatung und Hunde- Ausbildung (Einzeln oder in Gruppenstunden) und Haftungsausschluss

a) Übergeordnet ist das Tierschutzgesetz und das Landeshundegesetz.

b) Der TH ist verpflichtet, Hilfsmittel wie z.B. Halsband und Leine mit Adressnachweis, Steuermarke und Impfmarke -wie unter Punkt 2 a) Hundegesetzt der Länder aufgeführt- bereitzustellen und die GG HuSchu über eventuelle Auflagen des Ordnungsamtes zu informieren. Sollte bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt/ Polizei ein Bestandteil fehlen, so trägt der TH das auferlegte Bußgeld.

c) Der TH ist verpflichtet, die GG HuSchu über Erkrankungen oder (unerwünschte) Eigenarten des Hundes aufzuklären. Dazu zählen auch Auskünfte über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (z.B. bekanntes situatives Aggressionsverhalten, stark ausgeprägter Jagd- und/ oder Beutetrieb oder bekanntes Angstverhalten). Der TH verpflichtet sich den beiliegenden Gesundheits-/ Verhaltensfragebogen (ist notwendig, wenn ein Hund ohne die Anwesenheit seines TH von der GG HuSchu trainiert werden soll) nach bestem Wissen auszufüllen und keine bereits aufgetretenen Auffälligkeiten oder Vorkommnisse bzgl. des betreffenden Hundes zu verschweigen.

d) Es besteht von seitens des TH eine Auskunftspflicht bezüglich bisheriger (harmloser und heftiger) Bissvorfälle (bei Mensch und/ oder Tier) in die ihr Hund verwickelt war, unabhängig davon, ob jener Hund Verursacher des Konfliktes/ Vorfalls war oder nicht.

e) Der TH ist verpflichtet, sich und sein Tier (und dessen Kraft) so einzuschätzen und zu händeln, dass für Dritte keine Gefahr besteht.

f) Der TH haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden.

g) Die Teilnahme an GG HuSchu- Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. 

h) Die GG HuSchu behält sich vor, Hunde die nicht sozialverträglich mit Menschen und / oder Artgenossen sind oder deren Gehorsam für das Gruppentraining nicht ausreicht, von den Gruppenkursen oder sonstigen GG HuSchu- Veranstaltungen auszuschließen. Der begonnene Unterricht wird jedoch an jenem Tag (wenn möglich) wie vereinbart beendet  und vergütet.

i) Die GG HuSchu lehnt die Betreuung/ Pension aggressiver Hunde aus räumlichen und organisatorischen Gründen ab, sie dürfen aber nach Absprache unter bestimmten Voraussetzungen (z.B Maulkorb+ Schleppleine) stundenweise als Resozialisations- Maßnahme das GG-Rudel oder die GG HuSchu Veranstaltungen buchen.

j) Läufige Hündinnen dürfen in der Regel am Gruppentraining teilnehmen, jedoch ist der TH verpflichtet, dies der GG Huschu vorab mit zu teilen.

k) Der TH hat den Anweisungen der  Übungs- Leiter der GG HuSchu Folge zu leisten, besonders um eine Belästigung Dritter durch den Hund zu vermeiden.

l) Die GG HuSchu ist bei der Allianz Versicherung im Rahmen einer Tierhüter- und Hundetrainerhaftpflichtversicherung abgesichert. Jene Haftpflichtpolice kann der TH einsehen.

m) Für Schäden die nicht mit der Hundetrainerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden bzw. die aus dem Tierhüter- Versicherungsrahmen fallen ist GG HuSchu nicht haftbar zu machen, sofern die Fehler nicht auf Grund bewussten fahrlässigem Handeln oder Vorsatz/ Absicht beruhen.

n) Der TH wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Parkplatz des Trainingsgeländes sowie auf dem Trainingsgelände Leinenpflicht besteht und dass die Hunde nicht an fremde Hunde heran dürfen (es wird um 2 Meter Sicherheitsabstand gebeten) weil nicht jeder Hund verträglich mit Artgenossen ist.

o) Besonderheit Freilauf (auf oder vor dem Trainingsgelände, sowie an sonstigen Orten, an denen die GG HuSchu Veranstaltungen anbietet): Der TH wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch nette Hunde unvorhersehbar zwacken oder gar beißen können und es unter Umständen zu Verletzungen oder unglücklichen Unfällen bei Hunden und Hundehaltern kommen kann. Hunde- Kontakte, Hundefreilauf erfolgt auf eigene Gefahr und nur in Konstellationen, die die GG HuSchu für gut heißt und nur nach Aufforderung. Die Hundehalter sollten die frei laufenden Hunde immer im Auge behalten, um nicht von der Meute zu Fall gebracht zu warden. Selbstverständlich sind auch kleinere Kinder vor ungestümen Hunden zu schützen.

p) Trotz sorgfälltiger Auswahl kann es beim Freilauf von Hunden zu unvorhergesehenen Verletzungen kommen (z.B. Kratzer am gut durchbluteten Ohren). Sollte nach einer Hundeauseinandersetzung ein oder mehrere Tiere verletzt sein und ein Tierarztbesuch nötig sein, so ist der TH des Verursachenden Hundes verpflichtet, die entstandenen Kosten zu begleichen.

q) Die GG HuSchu haftet nicht für Sach-, Personen oder Vermögensschäden, die während oder nach einem Beratungsgespräches oder einer Trainingseinheit entstanden sind.

§ 3 Tierärztliche Versorgung, Gesundheit und Hygiene

a) Die GG HuSchu wird vom zuständigen Veterinäramt (Brandenburg- Strausberg) beaufsichtigt und hat alle Auflagen zu erfüllen.

b) Der Hund des TH darf die GG HuSchu nur besuchen, wenn er (altersmäßig) geimpft wurde und der Impfausweis der GG HuSchu zur Kontrolle vorgelegt wurde. Zum Beginn eines neuen Kalenderjahres (bzw. bei erstem Besuch im neuen Kalenderjahr) ist erneut der Impfausweis des Hundes vorzulegen.

c) Hunde mit ansteckenden (Infektions-) Krankheiten (wie z.B. Durchfall- Erkrankungen oder ähnlichem) oder Parasitenbefall (wie z.B. Floh,- Laus,- oder Milben-, oder Wurm- Befall) dürfen nicht am GG HuSchu Unterricht teilnehmen und dürfen auch nicht mit auf das Trainingsgelände der GG HuSchu mitgebracht werden. Im Interesse aller GG HuSchu Besucher, bitten wir um rasche Informations- Weitergabe durch den TH, wenn ein Tier erkrankt ist (welches einige Tage zuvor auch mit anderen Gruppen- Teilnehmern Kontakt hatte).

d) Die GG HuSch lehnt die Betreuung/ Pension von kranken Hunden oder läufigen Hündinnen ab. Hündinnen, die während der Pensionszeit unvorhergesehen läufig werden, werden unter Umständen in Einzelfällen geduldet und vom Rudel isoliert gehalten und von allen Veranstaltungen ausgeschlossen.

b) Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls eines in Obhut gegebenen Tieres, ist die GG HuSch verpflichtet die tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. Im Notfall wird das Tier in die nächstgelegene und verfügbare Tierarztpraxis/ Tierklinik gebracht. In allen anderen Fällen wird das kranke/ verletzte Tier bei Herrn Dr. H. Watzke in der Hönower Str. 263 in 12623 Berlin behandelt. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls wird der TH telefonisch kontaktiert- sofern die Situation es zulässt

c) Die GG HuSchu wird ermächtigt im Namen- und auf Rechnung des TH (weiterbehandelnde) Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen.

d) Sollte die GG HuSchu für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der TH die GG HuSchu binnen 14 Tagen von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die tierärztliche Maßnahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.

§ 4 Datenschutz und Vertraulichkeit der Behandlung

a) Übergeordnet ist das Bundesdatenschutzgesetz

b) Die GG HuSch behandelt die TH- Daten (incl. Tierdaten) vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung, der Therapie  und der Betreuung, Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des TH. Auf die schriftliche Form kann verzichtet werden, wenn die Auskünfte im Interesse des TH erfolgt und anzunehmen ist, dass der TH zustimmen wird.

c) Die GG HuSchu führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Karteikarten). Dem TH steht eine Einsicht in diese Karteikarten nicht zu, er kann auch keine Herausgabe verlangen.

d) Sofern der TH eine Trainingsakte verlangt, erstellt diese die GG HuSchu kosten- und honorarpflichtig aus der Karteikarte.

e) Karteikarten werden von der GG HuSch 10 Jahre nach der letzten Betreuung oder nach dem Tod des Tieres vernichtet.

f) Wünscht der TH aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine den Trainingsplan und Therapiespezizifizierzungen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der  Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des TH.

g) Weitere ausführliche Vertragsvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der Homepage www.gghundeschule.de im Bezug auf Datenschutz und Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Impressum- Seite in der ersten  Menü Spalte.

§ 5 Gebühren und Honorierung der Tierverhaltenstherapeutin/ der Tierbetreuerin

Die Kosten für die Veranstaltung/ die Beratung/ das Training oder die Hundebetreuung sind grundsätzlich in aktuellen Werbeträgern und auf der Webseite der GG HuSchu: www.gghundeschule.de  aufgeführt.

Die GG HuSchu hat für Ihre Dienste Anspruch auf Honorar. Ab Zeitpunkt der verbindlichen (mündlichen oder schriftlichen oder online-) Anmeldung ist der Gesamt- Honorarbetrag fällig.

Die Honorare sind für alle Dienstleistungsangebote der GG HuSchu vorab vom TH auf das GG Hundeschul- Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Grüning, Susanne

Bankinstitut Comdirect Bank AG

IBAN: DE95 2004 1155 0124 8863 00

BIC: COBADEHD055

Beträge unter 21 € dürfen nach Absprache auch am Termintag in bar (passend ) vor Ort (gegen Quittung) bezahlt werden.

Bei Dienstleistungs- Angeboten (gilt ausschließlich bei Hunde- Gruppenkurs- Angebote) über einer Honorargebür ab 150 € incl. MWst haben Sie die Möglichkeit zunächst nur eine Teilzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen (nach Erhalt der Buchungs- Anmeldebestätigung) auf das o.g. Konto zu überweisen. In diesem Fall ist der fehlende Restbetrag bis spätestens 2 Tage (Kontoeingang) vor dem Veranstaltungstermin auf das o.g. Konto zu zahlen.

Alle 10- er Karten aus der Rubrik „Freizeit“ (wie z.B. Agility oder Objektsuche oder Clickertraining, auch Anfängertraining usw. haben eine Gültigkeit von 4 Monaten ab Kaufdatum).

Vereinbaren die Parteien eine regelmäßige Angebotsvariable Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung im wöchentlichen Rhythmus (zum Ende einer erbrachten Dienstleistungswoche) von der GG HuSchu akzeptiert. Der TH verpflichtet sich, den fälligen Betrag termingerecht am Ende der Dienstleistungs-Woche auf das o.g. Konto zu überweisen oder in bar gegen Quittung oder Rechnung zu bezahlen.

Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung  wird die Vergütung am Termintag (oder vorab via Überweisung) in bar vor Ort fällig.

Neben Quittungen kann der TH auf Wunsch eine Rechnung erhalten, deren Ausstellung honorarfrei ist. Die Rechnung erhält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der GG HuSchu den Namen und die Anschrift des TH und den Namen, Wurftag (Geburtsdatum) des Hundes. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die zu zahlenden Honorare.


§ 6 Bildrechtübertragung und Film und Tonaufnahmen

a) Der TH überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von GG HuSch angefertigten Aufnahmen. GG HuSchu darf alle eigens produzierten Bilder ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.

b) Der TH überträgt alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung.
Mit der Unterzeichnung sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Bild- und Tonmaterial abgegolten.

§ 7 Vertragsabschluß

a) Der Ausbildungsvertrag und/ oder der Tierbetreuungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des TH und der GG HuSchu zustande. Bei Online- Buchungen erhält der Nutzer (der TH) eine Anmeldebestätigung, welche als Vertragszusage von seitens der GG HuSchu anstelle der Unterzeichnung des Vertrages zu deuten ist und für den TH verbindlich ist.

b) Die GG HuSchu erbringt ihre Dienste gegenüber dem TH in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierverhaltenstherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier anwendet und Tiere (Hunde) über einen vereinbarten Zeitraum betreut und versorgt.

c) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der TH nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der GG HuSchu über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wissenschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der TH nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die GG HuSchu befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

§ 8 Widerruf/ Rücktritt vom Vertrag durch den TH

Die Absage eines Beratungs- Termins/ Einzeltrainings durch den TH muss spätestens 5 Stunden vor der Terminzeit betragen, ansonsten fällt eine Anfahrtspauschale von 40 € an.

Eine Erstattung von anteiligen Kursgebühren für nicht in Anspruch genommene Leistung ist ausgeschlossen.

Eine Erstattung von anteiligen Kursgebühren für nicht in Anspruch genommene Leistung ist nur möglich, wenn ein Termin (zB witterungsbedingt) von Seiten der GG Hu Schu abgesagt wurde und der TH den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann.

§ 9 Rücktritt vom Vertrag durch GG HuSch

Die GG HuSchu ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Vertrauensbruch, oder Gewissenskonflikten oder mangelnder Mitarbeit des TH. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der GG HuSchu für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten (siehe § 5 Honorierung)

Bei nicht Einhalten der Anzahlungsfrist (siehe § 5 Honorierung), erlischt der Anspruch auf eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und es werden in jenem Fall des Rücktritts – von Seiten des Nutzers (TH) anfallende Aufwendungskosten bzw Stornierungskosten (im Zusammenhang mit Erwerbsausfall) der GG HuSchu in Rechnung gestellt.

GG HuSchu hat das Recht bei nichteinhalten der Mindestteilnehmeranzahl oder aus sonstigen wichtig Gründen (z.B. witterungsbedingt bei Gewitter, Sturm, Hagel oder Blitz- Eis) Termine auch kurzfristig abzusagen. In solchem Fall entfällt der Anspruch auf Honorar. Eine Erstattung- seitens der GG HuSchu zusätzlicher Kosten wie zB Anfahrt, Dienstausfall ect. An den TH erfolgt nicht.

Die Teilnehmergebühr wird von der GG Huschu erstattet, wenn die durch sie festgelegten Mindestteilnehmer- Anzahl nicht erreicht wird oder die Veranstaltung witterungsbedingt nicht stattfinden  kann und somit die vertragliche Leistung ausbleibt. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten wie Anfahrt, Verdienstausfall an den TH ect. folgt nicht.

§ 10 Abweichende mündliche Abreden

Abweichende mündliche Abreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§ 11 Unwirksamkeit und Vorbehalt

Sollte eine der Vertragsbestandteile sich als unrechtmäßig erweisen, treten an seine Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die anderen Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

§ 12 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die in diesem Vertrag zu erbringende Leistung ist der Sitz des Leistungserbringers. Der Leistungserbringer ist berechtigt, den Leistungssträger an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

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